Das Wappen der Familie Wahlers

 

Wappenbeschreibung (Blasonierung)

In Rot aus dem linken Schildrand hervorkommend ein geharnischter silberner Rechtsarm, einen goldenen Streitkolben schräglinks haltend, darüber zwei silberne Winkelschildhäupter, das rechte belegt mit einem schwarzen Nagelspitzkreuz, das linke mit zwei schräggekreuzten schwarzen Schwertern.
Auf dem rot-silbern bewulsten Helm mit rot-silbernen Decken ein wachsender Geharnischter in silberner Rüstung mit goldgekröntem Stechhelm, in den Händen ein rotes Banner – darin ein silberner Pferdekopf – haltend.

Wappenerklärung

Der spätgotische Halbrundschild enthält die wesentlichen Aussagen des Wappens. Er ist nach der Heraldik als „redendes Wappen“ gestaltet. Der geharnischte rechte Arm mit dem Streitkolben weist auf den Kriegsherrn, auf den im Heer Waltenden hin. Mit dieser Darstellung wird eine Verbindung zum Familiennamen geschaffen. Der Stammname WAHLERS bildete sich über Wahle, Waler, Woler und Wolter (Walter) aus dem mittel- hochdeutschen Sprachgebrauch und hat damit die Bedeutung, wie sie symbolhaft im Schild zum Ausdruck kommt.

Die zwei halben Sturzspitzen bzw. Winkelschildhäupter (Dreiecke) im Schildoberteil können in der Gesamtlinie als „W“ für den Anfangsbuchstaben des Familiennamens gelesen werden. Sie deuten ebenso eine gezackte Wehrmauer an, die für feste Standorte und Ortsgebundenheit der Familien über Generationen in einer räumlich begrenzten Region stehen.
Das Nagelspitzkreuz – auch als Fußspitztatzenkreuz bezeichnet – in der heraldisch rechten Spitze weist auf die gebietsbezogene Familienherkunft hin; dieses Symbol ist dem Wappen des Bistums Verden (Aller) entnommen.
Die heraldisch linker Spitze erinnert mit den Schwertern an die Sachsen im norddeutschen Raum, deren Hauptwaffe das Hiebschwert – auch Sax bzw. Skramasax – war. Sie brachte den damaligen kriegerischen Landnehmern den Namen „Sachsen“ ein. Die gekreuzten Schwerter symbolisieren die Auseinandersetzungen, wie sie sich aus der Deutung der Übernamen (Walch, Wagle, Welscher) zum Familiennamen ableiten lassen, und verweisen mit der Stammsilbe WAL, die im germanisch angelsächsischen Sprachgebrauch die Gefallenen und das Schlachtfeld bezeichnete, auf Überlebenskämpfe und Schicksalsschläge in der Familiengeschichte hin.
Der Schild ist geneigt, da er als Waffenschild ursprünglich so an der Wand hing. Der Wappenhelm und der Helm des Geharnischenten sind jeweils als Stechhelm (Turnierhelm) dargestellt. In dieser Form wurden sie bei Lanzenturnier getragen. Über dem Helmwulst (Tuchkranz) erhebt sich der „aufsteigende Ritter“, der die tragenden Aussagen des Schildes in der Helmzier fortsetzt und auf die Rittertugenden, wie Klugheit, Tapferkeit, Treue und Gerechtigkeit, verweisen soll.
Form und Gestalt der Ritterkrone entsprechen der typisch norddeutschen Krone.
Die Standarte des Ritters führt als Feldzeichen einen Pferdekopf und gibt damit einen Hinweis auf das Sachsenroß, das Stammeszeichen der Sachsen. Das weiße Pferd auf rotem Tuch wurde in der sächsischen Heerfahne geführt und war Schildfigur der preußischen Provinz Hannover. Ein doppelter Pferdekopf zierte die Giebel niedersächsischer Bauernhäuser und ist hier in dieser Einzeldarstellung Ausdruck bäuerlicher Familientradition.
Die Farbgebung (Rot und Silber) im Wappen entspricht den historischen Farben der Region und findet sich noch heute im Landeswappen und im Wappen von Stadt und Landkreis Rotenburg/Wümme (Familienursprungsorte) wieder. Streitkolben und Krone des Ritters sind in Gold gehalten; sie betonen damit die Hauptaussagen in Verbindung mit den Interpretationen von Schild und Helmzier.

Wappenrecht

Das Wappen ist in der „Deutschen Wappenrolle“ unter der Nr. 9456/92 registriert und veröffentlicht. Es kann jederzeit nach den vorhandenen Unterlagen rekonstruiert und neu gestaltet werden.
Das Familienwappen ist gemäß § 12 BGB als Persönlichkeitskennzeichen geschützt. Da es kein Namenswappen ist, berechtigt lediglich eine Namensgleichheit nicht zum Führen des Wappens. Es ist nur in der männlichen Linie vererbbar. Führungsberechtigt sind alle männlichen Nachkommen und deren Ehefrauen, soweit sie den Familiennamen WAHLERS führen. Unverheiratete Töchter der Familie führen das Wappen des Vaters.

 


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